Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Royal Legacy Motor Atelier, Inhaber Maximilian Garus (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „RL") und dem jeweiligen Auftraggeber im Bereich des geschlossenen Fahrzeugtransports sowie aller damit verbundenen Zusatzleistungen — ausschließlich.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn RL in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch RL, dokumentiert mittels Auftragsbestätigung oder Angebotsdokument.
(3) Transportmittel: RL setzt ausschließlich geschlossene Einzeltransporter der Marke Brian-James-Trailer (RT7), gezogen durch das Zugfahrzeug Cadillac Escalade ESV oder ein gleichwertiges PKW-M1-Fahrzeug ein. Kein Fahrzeug teilt sich den Transporter mit einem anderen Fahrzeug.
(4) Im Sinne dieser AGB ist „Auftraggeber" jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, wer zu privaten Zwecken außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit kontrahiert. Auf Verbraucher finden die einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften zusätzliche Anwendung.
(5) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der jeweilige Übergabeort bis zum vereinbarten Zielort gemäß Auftragsbestätigung.
Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote von RL sind freibleibend und gültig für 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum, sofern keine abweichende Frist ausdrücklich genannt wird.
(2) Der Auftraggeber kann ein Angebot annehmen:
- schriftlich per E-Mail an contact@royal-legacy.com,
- über WhatsApp oder andere vereinbarte Kommunikationskanäle,
- durch elektronische Signatur (z. B. via DocuSign oder IDAS-konformes Dokument).
(3) Individuelle Sonderkonditionen, Rabatte oder Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch einen handelsrechtlich bevollmächtigten Mitarbeiter von RL bestätigt werden. Mündliche Abreden gelten nicht.
(4) Für Unternehmensauftraggeber gilt: Auftragserteilungen über Einkaufsportale oder unter Einbeziehung abweichender Einkaufsbedingungen werden nur mit ausdrücklichem Widerspruch von RL angenommen.
Transportmittel, Ausstattung und Leistungsumfang
(1) Ausstattung des Transporters: Der eingesetzte Trailer (Brian-James RT7) verfügt über eine sandwichpaneel-isolierte Wandkonstruktion mit passiver Dämmung gegen Hitze, Kälte und Lärm. Eine aktive Klimatisierung (Temperaturregelung) ist nicht vorhanden. Bei temperatursensiblen Fahrzeugen oder Ladegut ist dies vorab zu kommunizieren.
(2) Der Standardleistungsumfang umfasst:
- Geschlossener Einzeltransport (kein Shared-Transport) von Übergabeort bis Zielort
- Professionelle Be- und Entladung durch geschultes Personal
- Foto-Reporting-Service (15–25 Bilder) bei Übernahme und Übergabe sowie ein vollständiges Detailprotokoll (Zustandsdokumentation)
- GPS-Echtzeit-Tracking während des gesamten Transports
- Persönlicher Ansprechpartner (Maximilian Garus) während des gesamten Auftrags
(3) Zusatzleistungen (gegen gesondertes Entgelt, sofern nicht im Angebot inkludiert):
- Zollabwicklung mit zertifizierten Partnern (Schlüsselzahl 95 — Spediteur-Fachkunde)
- Sonderroutenplanung mit behördlichen Genehmigungen
- Begleitfahrzeuge bei Überlänge oder Sondertransporten
- Lagerung am Zwischen- oder Zielort
(4) RL ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, die denselben Standards wie RL entsprechen. Die Haftung bleibt bei RL.
Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Steuersatz. Bei Leistungen innerhalb der EU gilt § 9 UStG.
(2) Im Festpreis gemäß Angebot inkludiert (sofern nicht anders angegeben):
- Maut- und Fährkosten bis 700 km Tageslaufleistung
- Be- und Entladung, Zurrmaterial und Transportprotokoll
- GPS-Tracking und Kommunikation
(3) Aufpreise werden separat ausgewiesen für:
- Kraftstoffzuschläge bei signifikanten Preissteigerungen (LPG, Diesel) um mehr als einen definierten Prozentsatz gegenüber dem Angebotsdatum
- Maut- und Fährkosten oberhalb der inkludierten Tagespauschale
- Hypercar-Aufpreis bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500.000 €
- Außereuropäische Routen und Exportzollkosten
(4) Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziel und Vorauszahlungsquote werden im individuellen Angebot festgelegt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(5) RL behält sich vor, bei wesentlichen Kostenveränderungen (insbesondere Kraftstoff, Maut, Fähre) innerhalb von 72 Stunden vor Transportbeginn eine angepasste Kalkulation zu übermitteln. Der Auftraggeber kann in diesem Fall kostenlos zurücktreten.
Fahrzeugübergabe, Beförderungsunterlagen und Zoll
(1) Der Auftraggeber stellt zum vereinbarten Übergabezeitpunkt folgende Informationen und Dokumente bereit:
- Fabrikat, Modell, Baujahr, Fahrgestellnummer (VIN)
- Außenmaße und Fahrzeuggewicht (Originalzustand)
- Batterie-Zustand (bei Elektro-/Hybridfahrzeugen), Alarmcode und Wegfahrsperre-Informationen
- Besonderheiten hinsichtlich Bodenfreiheit, Spoilerlippe, Laderampen-Verträglichkeit
- Bei CITES-pflichtigen Materialien (Elfenbein, Exotenholz): entsprechende Bescheinigungen
(2) RL erstellt bei Übernahme und Übergabe ein Zustandsprotokoll (15–25 Bilder) im Beisein des Auftraggebers oder eines Bevollmächtigten. Einwendungen sind unmittelbar bei Übergabe schriftlich zu vermerken.
(3) Bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU und in Drittstaaten ist der Auftraggeber verantwortlich für die Bereitstellung aller erforderlichen Ausfuhr-, Einfuhr- und Zolldokumente. RL unterstützt auf Wunsch durch zertifizierte Zollpartner.
Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich (E-Mail oder DocuSign) zu übermitteln. Es gelten folgende Stornierungsgebühren bezogen auf den Netto-Auftragswert:
- Stornierung mehr als 14 Tage vor Transportbeginn: keine Stornogebühr
- Stornierung 7–14 Tage vor Transportbeginn: 25 % des Auftragswertes
- Stornierung 3–6 Tage vor Transportbeginn: 50 % des Auftragswertes
- Stornierung weniger als 72 Stunden vor Transportbeginn: 75 % des Auftragswertes
- No-Show (Fahrzeug nicht bereitgestellt, kein Kontakt): 100 % des Auftragswertes
(2) RL ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfrist wesentliche Pflichten nicht erfüllt (z. B. Nichtbereitstellung des Fahrzeugs, Nichtübergabe erforderlicher Dokumente, Zahlungsverzug).
(3) Kostenlose Umbuchungen sind bis 48 Stunden vor Transportbeginn möglich, sofern ein Alternativtermin innerhalb von 30 Tagen vereinbart wird.
Haftung und Versicherung
(1) Die Haftung von RL für Transportschäden richtet sich nach den Bestimmungen der CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) sowie, soweit anwendbar, nach dem HGB.
(2) RL empfiehlt den Abschluss einer individuellen Spezial-Cargo-Police (Transport-Kaskoversicherung) für Fahrzeuge mit hohem oder nicht standardmäßig bewertbarem Marktwert, insbesondere bei:
- Hypercars, Exoten und Sonderanfertigungen (Marktwert über 500.000 €)
- Kommissionsfahrzeugen und Sammlerfahrzeugen mit niedrigem Versicherungswert
- Fahrzeugen mit historischem Wert (Oldtimer, Youngtimer)
(3) RL haftet nicht für:
- Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers (insbesondere zu Fahrzeugmaßen, Gewicht, Sonderausstattungen) zurückzuführen sind
- Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden
- Schäden durch höhere Gewalt (vgl. § 8)
- Schäden bei Fahrzeugen, die vor Übernahme bereits Vorschäden aufwiesen und dies nicht protokolliert wurde
(4) Bei Schadensfeststellung bei Übergabe ist RL unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich zu informieren. Verdeckte Schäden sind binnen 7 Tagen nach Übergabe zu melden. Bei der Schadensregulierung gilt die dokumentierte Zustandsaufnahme bei Übernahme als Maßstab (§ 354a HGB).
Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
(1) RL ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit die Leistungserbringung durch höhere Gewalt verhindert oder verzögert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen, Unwetter, extreme Witterungsbedingungen
- Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen Dritter (z. B. Fährverbindungen, Grenzstellen)
- Behördliche Anordnungen, Grenzschließungen, Verkehrsverbote
- Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur
- Pandemien und behördlich angeordnete Betriebseinschränkungen
(2) RL informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt einer höheren Gewalt sowie über deren voraussichtliche Dauer. Beide Parteien sind in einem solchen Fall berechtigt, nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, ohne gegenseitige Schadensersatzansprüche.
(3) Fahrzeugbedingte Verzögerungen (z. B. leere Batterie, defektes Fahrzeug, fehlende Papiere) fallen nicht unter höhere Gewalt und können zu einer Neukalkulation der Kosten führen.
Datenschutz
(1) RL verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen nationalen Vorschriften.
(2) Gespeicherte Daten umfassen insbesondere: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten sowie Kommunikationsinhalte im Rahmen der Auftragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist (z. B. Zollpartner, Versicherer, Subunternehmer).
(3) Transportprotokolle und Fotodokumentationen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–20 DSGVO.
(4) Die Transportfotos werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers für Marketingzwecke (z. B. Website, LinkedIn, Social Media) verwendet.
(5) Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich an: contact@royal-legacy.com
Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit kaufmännischen Auftraggebern ist der Handlungssitz von RL (Niedersachsen, Deutschland). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. RL ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) RL behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Für laufende Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Inhaber: Maximilian Garus
Wilsum, Niedersachsen, Deutschland
contact@royal-legacy.com · +49 170 1488791
Stand: Mai 2026 — Version 1.0